Gewährleistungen bei Ihrer ESA
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine Informationen als auch Angaben zum Vorgehen bei Gewährleistungsfällen. Wir möchten sicherstellen, dass Sie umfassend informiert sind, und bei einem Gewährleistungsfall die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Wie ist generell bei einer Gewährleistung vorzugehen?
Ein Gewährleistungsfall muss immer telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Geschäftsstelle gemeldet werden. Der Fall wird mit Ihnen besprochen, um zu prüfen, ob es sich um eine Gewährleistung handelt oder ob eine schnelle Lösung für das Problem gefunden werden kann. Falls es sich um eine Gewährleistung handelt, wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.
Was gilt es bei einer Gewährleistung zu beachten?
Wichtige Informationen und die Bedingungen zu Gewährleistungen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Investitionsgütern, Reifen sowie Service- und Verschleissteilen gibt es zusätzliche Punkte, die zu beachten sind. Diese werden nachfolgend beschrieben.
Was gilt es speziell bei Investitionsgütern zu beachten?
Stossen Sie bei einem von der ESA bezogenen Investitionsgut auf Probleme und vermuten, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, so bitten wir Sie, sich an den technischen Kundenservice oder Ihre zuständige Geschäftsstelle zu wenden.
Das Problem wird durch den technischen Kundendienst oder die zuständige Geschäftsstelle mit Ihnen besprochen, und es wird geprüft, ob es eine sofortige Lösung gibt. Oftmals können Störungen durch unseren Support zeitnah behoben und Fragen direkt beantwortet werden. Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, führen wir Sie gerne durch die weiteren Schritte des Gewährleistungsprozesses.
Was gilt es speziell bei Reifen zu beachten?
Reifen für private Personenwagen und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, welche bei der ESA gekauft wurden, können fallweise mit der erweiterten Reifengarantie «SafePneu» gedeckt werden. Ausgenommen sind gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Lieferwagen oder Geschäftsfahrzeuge. Beim Verkauf von Reifen haben Sie die Möglichkeit, diese zusätzliche Reifengarantie pro Kunde abzuschliessen. Die Reifengarantie «SafePneu» kann direkt im ESA-eShop unter «Mein Konto – Garantie abschliessen» abgeschlossen werden.
Im Falle eines Reifenschadens, verursacht durch Scherben, Nägel und Anfahrverletzungen an Randsteinen, liefert die ESA als Garantin, sofern eine Garantie abgeschlossen wurde, Ersatzreifen. Erfahren Sie in der Übersicht, wie im Schadenfall vorzugehen ist.
Vorteile für Modulpartner Reifenspezialist
Beim Verkauf von Reifen erhält der Automobilist automatisch und kostenlos die exklusive Zweijahresgarantie SafePneu.
Was gilt es speziell bei Service- und Verschleissteilen zu beachten?
Nebst der Anmeldung des Gewährleistungsfalles von Service- und Verschleissteilen bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle muss zusätzlich ein Gewährleistungsantrag im Teilesuchkatalog ESA-PartCat erstellt und nebst dem betroffenen Service- und Verschleissteil retourniert werden.
Wo finde ich den Gewährleistungsantrag für Service- und Verschleissteile?
Navigieren Sie hierzu in den Teilesuchkatalog ESA-PartCat, definieren Sie das Fahrzeug und wählen Sie den betroffenen Artikel aus. Via Artikeldetails gelangen Sie zum Gewährleistungsantrag. Mit diesem Vorgehen werden diverse Informationen zum Fahrzeug und Artikel bereits im Antrag übernommen.
Was gilt es beim Gewährleistungsantrag zu beachten?
Das Gewährleistungsformular muss komplett sowie die Unterschrift und das Datum enthalten sein. Beschreiben Sie den Reklamationsgrund so klar als möglich. Fügen Sie, wo immer möglich, auch Fotos und Videos des Schadens hinzu. Das hilft, den Schaden besser zu beurteilen und eine mögliche Gewährleistung effizient prüfen zu können. Hat das Service- und Verschleissteil z. B. ein Leck, hilft ein Bild des Schadens, diesen einordnen zu können. Ist der Schaden nicht zu erkennen, aber zu hören, so hilft ein Video für ein besseres Verständnis des Problems. Weiter hilft es, wenn ein Diagnose- oder Fehlerprotokoll beigelegt wird. Damit ist besser verständlich, was bereits geprüft wurde. Legen Sie zudem immer eine Kopie der Kundenrechnung (Ersteinbaurechnung) sowie die Bezugsrechnung der ESA dem Dossier bei. Lassen Sie das vollständige Dossier sowie das betroffene Service- und Verschleissteil danach Ihrer zuständigen Geschäftsstelle zukommen.
Wichtig: Nur vollständige Vorgänge können seitens ESA weitergegeben werden. Je genauer der Gewährleistungsantrag beschrieben und die Gewährleistungsdokumentation ist, desto effizienter kann der Fall bearbeitet werden. Dort, wo Zusatzformulare benötigt werden (z. B. Partikelfilter), werden Sie direkt von der zuständigen Geschäftsstelle kontaktiert. Die Geschäftsstelle informiert Sie nach der Prüfung über den abschliessenden Entscheid des Gewährleistungsantrages. Bitte beachten Sie, dass nur Gewährleistungen für das betroffene Service- und Verschleissteil sowie angefallene Montagekosten geprüft werden können. Von der Prüfung und einer möglichen Gewährleistung ausgenommen sind Diagnosekosten, Flüssigkeiten, Abschleppkosten/Bergungskosten und Ersatzwagen. Für die Gewährleistung von angefallenen Montagekosten gilt der Stundenansatz CHF 100.– und die Richtzeit gemäss Autodata.
Sie haben noch weitere Fragen zu Gewährleistungen bei Ihrer ESA?
Konsultieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für weitere Informationen. Gerne hilft Ihnen auch Ihr Ansprechpartner und Ihre Geschäftsstelle bei Fragen und Unklarheiten weiter.