SafePneu - Die erweiterte Reifengarantie


Was enthält die erweiterte Reifengarantie SafePneu?

Die Garantie gilt 2 Jahre ab Kaufdatum der Reifen beim Garagisten. Die Ersatzleistung erfolgt ausschliesslich in Form einer Ersatzlieferung, es besteht somit kein Anspruch auf monetäre Vergütung. Die Höhe der Ersatzleistung ist abhängig von der Reifen-Restprofiltiefe:

<4 mm -> 0%
4-6 mm -> 50%
>6 mm -> 100% 

  • Im Falle eines Reifenschadens, verursacht durch Scherben, Nägel und Anfahrverletzungen an Randsteinen liefert die ESA als Garantin Ersatzreifen.
  • Die erweiterte Reifengarantie ergänzt die Herstellergarantie und gilt für Ereignisse im Sinne von Ziff. 5 der AGB, soweit diese in der Schweiz auftreten.
  • Nicht gedeckt sind Demontage-, Montage und Entsorgungskosten, Folgeschäden, Abschleppkosten sowie Folgekosten wie z.B. Kosten für Felgen, die sich unmittelbar aus der Reifenpanne ergeben.
  • Die Garantieleistung, welche in der Form einer Lieferung von Ersatzreifen erbracht wird, ist wertmässig auf CHF 500.- pro Ereignis und auf CHF 2‘000.- pro Kalenderjahr begrenzt.
  • Ausschliessungen/Ergänzungen gemäss AGB


Was tun im Schadenfall?

  • Melden Sie den Garantiefall unter www.esa.ch/safepneu mit Angabe der Garantienummer und Kennzeichen welches in der Garantiekarte vermerkt ist an.
  • Sie erhalten daraufhin ein Garantieantragsformular per eMail zugestellt, welches Sie bitte ausdrucken und mit den notwendigen Angaben ergänzen.
  • Vereinbaren Sie beim im Formular erwähnten Garagisten einen Termin für den Reifenwechsel.
  • Das Garantieantragsformular übergeben Sie zusammen mit der Rechnungskopie anlässlich des Reifenwechseltermins an den Garagisten.
  • Ihr Garagist prüft die Anspruchsberechtigung und teilt Ihnen mit, ob und in welchem Umfang Sie Garantieleistungen in Anspruch nehmen können.


Details zur Anspruchsberechtigung finden Sie in den AGB’s.


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